Finsports hält dir in Kooperation mit der Steuerkanzlei Lena Backhaus den Rücken frei, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst. Wir helfen dir, einen klaren Überblick über deine Finanzen und deine steuerlichen Verpflichtungen zu behalten. Wir setzen unsere Expertise gezielt für Sportler und Influencer ein, die in verschiedenen Bereichen tätig sind. So schaffen wir gemeinsam die Balance zwischen sportlicher Leistung und finanzieller Absicherung.
Wir beraten, moderieren und unterstützen, sodass wir dir als Sparringspartner für Ideen, Visionen und vielfältige Lebensentwürfe zur Verfügung stehen.
Fairplay ist uns wichtig. Du kannst ganz individuell die Leistungen in Anspruch nehmen, die du benötigst.
Erzielst du Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrages von derzeit 11.604 Euro, ist keine Steuererklärung zu erstellen. Wenn du mehr Geld verdienst, dann kommt es darauf an, welche Einkünfte du generierst. Wenn du bei einem Verein angestellt bist und somit Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielst, wird dein Arbeitgeber monatlich im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahren Lohnsteuer von deinem Gehalt einbehalten. Hier könntest du im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung weitere Ausgaben ansetzen. Wenn du außerhalb eines Anstellungsverhältnisses Einkünfte erzielst, die den Grundfreibetrag übersteigen, bist du verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen.
Durch deinen Verein erzielst du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wenn du mit Partnern Kooperationen eingehst und dafür im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit Entgelt erhälst, erzielst du zusätzlich gewerbliche Einkünfte, die in deiner Steuererklärung anzugeben sind.
Ausgaben, die im Zusammenhang mit deinen Einnahmen stehen. Bei einer Angestelltentätigkeit können das z.B. beruflich bedingte Reisekosten, Fahrten zur Trainingsstätte und Trainingsausrüstung sein.
Ausgaben, die im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Als Influencer können das Reisekosten, wie Übernachtungskosten und Fahrtkosten sein, aber auch Anschaffungen, die notwendig zur Berufsausübung sind wie Kosten für eine Kamera, EDV, oder spezielle Software.
Sportler:innen aber auch Influencer:innen haben als Einzelunternehmer das Privileg den Gewinn durch Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Das bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben erst durch den Zahlungsein- oder -ausgang berücksichtigt werden. Erst ab einem jährlichen Umsatz von 600.000 € bzw. Jahresüberschuss von 60.000 € besteht die Verpflichtung eine Bilanz zu erstellen.
Im Bereich des Steuerrechts spielt die Anmeldung eines Gewerbes keine Rolle. Hier werden die tatsächlich verwirklichten Sachverhalte berücksichtigt.
In Deutschland gilt grundsätzlich das Welteinkommensprinzip. Vorbehaltlich bilateraler Abkommen zwischen Deutschland und weiteren Staaten sind weltweit erzielte Einkünfte in Deutschland zu versteuern. In bilateralen Abkommen / Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern, erfolgt eine Zuordnung, wo Einkünfte und ggf. in welcher Höhe Einkünfte versteuert werden und wie ggf. eine Doppelbesteuerung verhindert werden kann.
Sachleistungen sind als Betriebseinnahmen mit dem sogenannten gemeinen Wert anzusetzen. Der gemeine Wert ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Hierzu solltest du Aufzeichnungen vornehmen.
Als Einzelunternehmer gilt die Kleinunternehmergrenze im Sinne des § 19 UStG. Sofern deine Einnahmen die Grenze von 22.000 € nicht übersteigen, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen, vorausgesetzt, die Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Ggf. kann es sich lohnen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.
Entwicklung individueller Mentoringstrategien für Sportler, Influencer, Musiker und Künstler.
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