Steuer­beratung für
Profisportler & Influencer

Maßge­schneiderte Unterstützung für deinen Erfolg

Finsports hält dir in Kooperation mit der Steuerkanzlei Lena Backhaus den Rücken frei, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst. Wir helfen dir, einen klaren Überblick über deine Finanzen und deine steuerlichen Verpflichtungen zu behalten. Wir setzen unsere Expertise gezielt für Sportler und Influencer ein, die in verschiedenen Bereichen tätig sind. So schaffen wir gemeinsam die Balance zwischen sportlicher Leistung und finanzieller Absicherung.

Jahre Erfahrung
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Individualität jedes Kunden
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Der Mensch im Fokus

Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen

Wir machen deine Steuererklärung einfach und unkompliziert und garantieren eine effiziente Bearbeitung deiner Steuererklärungen. Vertraue auf unsere Expertise und spare Zeit und deine Nerven.

Professioneller und zuverlässiger Buchhaltungsservice

Unsere erfahrenen Buchhalter sorgen dafür, dass deine Finanzen stets korrekt und aktuell sind, damit du dich voll und ganz auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst. Transparenz, zuverlässig und kompetent.

Erstellung des Jahresabschlusses

Präzise, termingerecht und steueroptimiert erstellen wir Deinen Jahresabschluss oder Gewinnermittlung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und helfen Dir Dein Unternehmen finanziell klar darzustellen.

Erstellung privater und betrieblicher Steuer-erklärungen

Wir machen deine Steuererklärung einfach und unkompliziert und garantieren eine effiziente Bearbeitung deiner Steuererklärungen. Vertraue auf unsere Expertise und spare Zeit und deine Nerven.

Professioneller und zuverlässiger Buchhaltungs-service

Unsere erfahrenen Buchhalter sorgen dafür, dass deine Finanzen stets korrekt und aktuell sind, damit du dich voll und ganz auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst. Transparenz, zuverlässig und kompetent.

Erstellung des Jahres-abschlusses

Präzise, termingerecht und steueroptimiert erstellen wir deinen Jahresabschluss oder Gewinnermittlung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und helfen dir dein Unternehmen finanziell klar darzustellen.

Beratung bei Unternehmensneugründung

Starte dein Unternehmen erfolgreich- mit unserer umfassenden Gründungsberatung. Von der Geschäftsidee bis zur Umsetzung begleiten wir dich auf jedem Schritt. Wir unterstützen dich bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Erstellung eines Businessplans, steuerliche und wirtschaftliche Fragen sowie bei der Beantragung von Fördermitteln. Gemeinsam legen wir den Grundstein für deine nachhaltige und erfolgreiche Zukunft.

Spezialisierung Sport und Influencersegment

Wir sind spezialisiert auf die besonderen Anforderungen des Sport- und Influencersegments. Ob du als Sportler, Trainer oder Influencer/ Content Creator oder Musiker tätig bist, wir bieten maßgeschneiderte Beratung und umfassende Unterstützung in steuerlichen und finanziellen Angelegenheiten. Profitiere von unserer Erfahrung und unserem Netzwerk, um deine Marke optimal zu positionieren und deine Finanzen sicher und transparent zu gestalten.

Auslandssachverhalte

Internationale Aktivitäten erfordern spezielle Expertise – besonders für Influencer und Sportler. Wir bieten maßgeschneiderte Beratung bei allen grenzüberschreitenden steuerlichen Fragestellungen. Egal, ob es um Einkünfte aus dem Ausland, Doppelbesteuerung oder Optimierung der steuerlichen Situation geht, unser erfahrenes Team unterstützt dich kompetent und zuverlässig, damit du dich auf deine Karriere konzentrieren kannst.

Beratung bei Unternehmens-neugründung

Starte dein Unternehmen erfolgreich- mit unserer umfassenden Gründungsberatung. Von der Geschäftsidee bis zur Umsetzung begleiten wir dich auf jedem Schritt. Wir unterstützen dich bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Erstellung eines Businessplans, steuerliche und wirtschaftliche Fragen sowie bei der Beantragung von Fördermitteln. Gemeinsam legen wir den Grundstein für deine nachhaltige und erfolgreiche Zukunft.

Spezialisierung Sport und Influencer-segment

Wir sind spezialisiert auf die besonderen Anforderungen des Sport- und Influencersegments. Ob Du als Sportler, Trainer oder Influencer/ Content Creator oder Musiker tätig bist, wir bieten maßgeschneiderte Beratung und umfassende Unterstützung in steuerlichen und finanziellen Angelegenheiten. Profitiere von unserer Erfahrung und unserem Netzwerk, um deine Marke optimal zu positionieren und deine Finanzen sicher und transparent zu gestalten.

Auslands-sachverhalte

Internationale Aktivitäten erfordern spezielle Expertise – besonders für Influencer und Sportler. Wir bieten maßgeschneiderte Beratung bei allen grenzüberschreitenden steuerlichen Fragestellungen. Egal, ob es um Einkünfte aus dem Ausland, Doppelbesteuerung oder Optimierung der steuerlichen Situation geht, unser erfahrenes Team unterstützt dich kompetent und zuverlässig, damit du dich auf deine Karriere konzentrieren kannst.

Wir beraten, moderieren und unterstützen, sodass wir dir als Sparringspartner für Ideen, Visionen und vielfältige Lebensentwürfe zur Verfügung stehen.

Das Feedback unserer Profissportler

We now have a fantastic website that perfectly encapsulates the essence of our company thanks to them. Their service has exceeded all of our expectations, making us extremely happy.
Samantha Milner
Mindful LLC
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Unsere Experten geben die Antworten

Fairplay ist uns wichtig. Du kannst ganz individuell die Leistungen in Anspruch nehmen, die du benötigst.

Erzielst du Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrages von derzeit 11.604 Euro, ist keine Steuererklärung zu erstellen.  Wenn du mehr Geld verdienst, dann kommt es darauf an, welche Einkünfte du generierst. Wenn du bei einem Verein angestellt bist und somit Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielst, wird dein Arbeitgeber monatlich im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahren Lohnsteuer von deinem Gehalt einbehalten. Hier könntest du im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung weitere Ausgaben ansetzen. Wenn du außerhalb eines Anstellungsverhältnisses Einkünfte erzielst, die den Grundfreibetrag übersteigen, bist du verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen.

Durch deinen Verein erzielst du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wenn du mit Partnern Kooperationen eingehst und dafür im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit Entgelt erhälst, erzielst du zusätzlich gewerbliche Einkünfte, die in deiner Steuererklärung anzugeben sind.

Ausgaben, die im Zusammenhang mit deinen Einnahmen stehen. Bei einer Angestelltentätigkeit können das z.B. beruflich bedingte Reisekosten, Fahrten zur Trainingsstätte und Trainingsausrüstung sein.

Ausgaben, die im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, können als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Als Influencer können das Reisekosten, wie Übernachtungskosten und Fahrtkosten sein, aber auch Anschaffungen, die notwendig zur Berufsausübung sind wie Kosten für eine Kamera, EDV, oder spezielle Software.

Sportler:innen aber auch Influencer:innen haben als Einzelunternehmer das Privileg den Gewinn durch Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Das bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben erst durch den Zahlungsein- oder -ausgang berücksichtigt werden. Erst ab einem jährlichen Umsatz von 600.000 € bzw. Jahresüberschuss von 60.000 € besteht die Verpflichtung eine Bilanz zu erstellen.

Im Bereich des Steuerrechts spielt die Anmeldung eines Gewerbes keine Rolle. Hier werden die tatsächlich verwirklichten Sachverhalte berücksichtigt.

In Deutschland gilt grundsätzlich das Welteinkommensprinzip. Vorbehaltlich bilateraler Abkommen zwischen Deutschland und weiteren Staaten sind weltweit erzielte Einkünfte in Deutschland zu versteuern. In bilateralen Abkommen / Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern, erfolgt eine Zuordnung, wo Einkünfte und ggf. in welcher Höhe Einkünfte versteuert werden und wie ggf. eine Doppelbesteuerung verhindert werden kann.

Sachleistungen sind als Betriebseinnahmen mit dem sogenannten gemeinen Wert anzusetzen. Der gemeine Wert ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Hierzu solltest du Aufzeichnungen vornehmen.

Als Einzelunternehmer gilt die Kleinunternehmergrenze im Sinne des § 19 UStG. Sofern deine Einnahmen die Grenze von 22.000 € nicht übersteigen, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen, vorausgesetzt, die Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Ggf. kann es sich lohnen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.